Kann ich meine Behandlung auch unterbrechen?
Eine Unterbrechung der Physiotherapie ist grundsätzlich möglich, jedoch gelten je nach Versicherung unterschiedliche Fristen. Für gesetzlich Versicherte sowie Patienten, die über die Berufsgenossenschaft (BG) behandelt
werden, darf die Behandlung in der Regel nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden, da sonst die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren kann. Bei privat Versicherten sind die Vorgaben meist flexibler. Hier sind häufig auch längere Unterbrechungen möglich, abhängig von der jeweiligen Verordnung und dem Versicherungsvertrag.
Zuletzt aktualisiert am 17.05.2026 von Marvin Kreyenborg.